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Veröffentlichung der Dissertation

Mit der Anforderung der Gutachten bekamen alle Berichterstatter einen Revisionsschein zugeschickt. Zur Erteilung der Druckerlaubnis müssen diese Revisionsscheine unterschrieben an das Dekanat zurückgeschickt werden. Nach bestandener mündlicher Prüfung und Vorliegen aller Revisionsscheine wird die Druckerlaubnis erteilt, aufgrund derer die Dissertation erst veröffentlicht werden darf.

Ihre Dissertation muss spätestens ein Jahr nach bestandener mündlicher Prüfung veröffentlicht sein.

Sollte Ihre Dissertation im Zusammenhang mit einer Patentanmeldung stehen, können Sie zum Schutz des Patentanerkennungsverfahrens mit einem Sperrvermerk die Veröffentlichung Ihrer Dissertation aufschieben.

ULB

Zur Veröffentlichung Ihrer elektronischen Dissertation auf dem Dokumentenserver der Heinrich-Heine-Universität muss diese im Format "PDF/A-1b" erstellt werden und auf den Dokumentenserver hochgeladen werden. Folgen Sie dazu der Anleitung.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig über das Abgabeformat, beachten Sie dabei unbedingt die Hinweise der ULB zur Erstellung von Dokumenten im PDF/A-Standard in der Version 1b. Bei Fragen können Sie sich an die Autorenbetreuung der ULB wenden.

Bitte geben Sie ein Exemplar (seit Nov. 2018 ist nur noch ein E. erforderlich!) Ihrer Dissertation, den Veröffentlichungsvertrag und Ihre Druckgenehmigung in der ULB ab. In der ULB steht Ihnen Frau Kuhn gerne für Rückfragen zur Verfügung Tel. 81-13394. Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag nur vormittags bis 12.00 Uhr. Nachmittags und Freitags nur nach Terminvereinbarung.  Die ULB sendet anschließend eine Empfangsbestätigung an Sie und an das Dekanat. Im Anhang unserer Promotionsordnung finden Sie eine Information über das Layout des Titelblattes einer Dissertation und dessen Rückseite.

Betreuer / 2. Berichterstatter

  • Zusätzlich benötigen Sie für Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer sowie für Ihre 2. Berichterstatterin/Ihren 2. Berichterstatter ein gedrucktes Pflichtexemplar Ihrer Dissertation oder die digitale Version auf einem geeigneten Datenträger.
  • Von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer und Ihrer 2. Berichterstatterin/Ihrem 2. Berichterstatter  benötigen Sie eine Bescheinigung über die Abgabe dieser Pflichtexemplare. Diese Bescheinigung geben Sie bitte im Dekanat ab.
    undefinedBescheinigung über die Pflichtexemplare
Verantwortlichkeit: