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Aktuell finden die Prüfungen wieder öffentlich und in Präsenz statt. Bei geplanten Prüfungen (Versand der Ankündigung ab dem 21.03.2022), darf die Öffentlichkeit wieder teilnehmen.

Prüfer

Als Prüfer können alle Professorinnen und Professoren der Fakultät und alle habilitierten Mitglieder der Fakultät, alle Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, sowie Leiter von extramural geförderten Nachwuchsgruppen gewählt werden.

Prüfung

Die mündliche Prüfung dauert mindestens eine Stunde und besteht nach § 9 (3) der Promotionsordnung aus folgenden zwei Teilen:

  • höchstens 30 Minuten freier Vortrag über Ihre Dissertation
  • mindestens 30 Minuten Fragen zu diesem Vortrag

Die Öffentlichkeit ist bei den Promotionsprüfungen wieder zugelassen. Für den zweiten Teil der Prüfung, die Befragung, kann die Öffentlichkeit auf Wunsch ausgeschlossen werden.

Nach der mündlichen Promotionsprüfung bekommen Sie von der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden Ihrer Prüfung eine Bescheinigung über die Gesamtnote Ihrer Prüfung.

Präsentationsmöglichkeiten für Ihren Vortrag

  • Bei Ihrer Promotionsprüfung im Hörsaal oder Seminarraum sind Sie für die technische Ausstattung (Beamer, Kabel, Laserpointer, Computer usw.) selber verantwortlich.
Verantwortlichkeit: