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Professorinnen im Mutterschutz

Die Heinrich-Heine-Universität bekennt sich zu den Ideen einer geschlechter- und familiengerechten Hochschule. Etliche Aspekte dieser Ziele wurden in den letzten Jahren auf den verschiedensten Ebenen adressiert. In Mutterschutzzeiten haben Wissenschaftlerinnen heterogene Anforderungen und Bedürfnisse. Wissenschaftlerinnen unterhalb der Professur werden von den Arbeitsgruppenleitungen bestmöglich unterstützt hinsichtlich Einschränkungen in ihren Forschungsaktivitäten, teilweise schon deutlich vor den eigentlichen Mutterschutzzeiten. Ausfallzeiten in Lehre und Selbstverwaltung werden in den Instituten aufgefangen. Bei Professorinnen ist die Situation oftmals komplexer, da viele der Tätigkeiten nicht von anderen übernommen oder vertreten werden können und es ja um einen sehr begrenzten Zeitraum geht.

Die Fakultäten der HHU erkennen die Problematiken an und sind sich ihrer Verantwortung bewusst, hier gemeinsam mit den Fächern/Instituten unbürokratisch angemessene Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Betroffene werden gebeten, sich daher an die/den jeweilige*n Dekan*in zu wenden.

Chancengerechtigkeit statt Chancengleichheit

 

Die Bildungsforschung zeigt seit den 1970er-Jahren bis heute auf, dass die Bemühungen um die Herstellung „formaler Chancengleichheit“ zwar zu mehr Bildungsgelegenheiten und gestiegener Bildungsbeteiligung geführt haben, jedoch nicht zum Abbau sozialer Ungleichheiten. Diese beginnen oft schon in der Kinderstube und legen den Grundstein für den späteren Werdegang. Daher scheint es an der Zeit, von Chancengerechtigkeit zu sprechen, statt von Chancengleichheit.

Der Begriff Chancengerechtigkeit stammt aus dem bildungspolitischen Sektor und bezeichnet die Forderung nach einem gerechten Zugang zu sozialen Gütern, gesellschaftlichen und beruflichen Möglichkeiten und gesellschaftlichen Positionen. Konkret bedeutet das, konstante und nachhaltige Förderung von zeitgemäßen Arbeits-, Forschungs-, Lehr- und Lernbedingungen, planbaren und verlässlichen Karriereperspektiven und bedarfsorientierten Serviceleistungen aller Mitglieder der Fakultät.

Dazu gehört auch die Sensibilisierung gegenüber Voreingenommenheit, der Verwendung von Stereotypen und Biases. Die Wahrnehmung solcher oft unbewusst ablaufenden Wertungsprozesse ist nicht nur innerhalb Berufungskommissionen und Bewertungsverfahren signifikant. Auch innerhalb des alltäglichen Lehr-, Lern- und Forschungsbetriebs ist das Bewusstsein um Unconscious Bias maßgeblich für Chancengerechtigkeit und Fairness.

Bildungsgerechtigkeit

Eng mit diesem Begriff verwoben ist der Term Bildungsgerechtigkeit. Dieser bezieht sich auf das Recht aller Mitglieder einer Gesellschaft auf gleiche Bildungschancen, unabhängig von individuellen Faktoren und Voraussetzungen, wie Geschlechterrolle, Nationalität, Alter, sexuelle Orientierung und Identität, physische und psychische Fähigkeiten oder Religion.

Allein die Entscheidung für oder gegen ein Studium hängt nicht selten von der sozialen und kulturellen Einbettung des Elternhauses oder eigenen familiären Umfeldes ab. Fragen nach Migrationshintergrund, Sprachbarrieren, eigenem Einkommen oder gesundheitlicher Situation kommen noch hinzu. Der Einfluss solcher, benachteiligender Faktoren setzt sich auch in der weiteren wissenschaftlichen Karriere, teilweise sogar bis zum Erreichen einer Professur fort.

Um vor diesem Hintergrund ein positives Klima für Vielfalt und Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft zu schaffen, werden Personen stärker einbezogen, deren sozialer Hintergrund, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Alter, Religion, Weltanschauung oder Nationalität von denen der dominierenden Gruppe in der Wissenschaft abweicht. Die Buddy- und Mentoring-Programme der HHU unterstützen dieses Ziel.