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Voraussetzungen für die Zulassung von Bachelor-Absolvent*innen zur Promotion

Gemäß § 2 (7) der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät werden Absolventen eines Bachelor-Studiengangs zur Promotion zugelassen, wenn

  • die Bachelor-Gesamtnote 1.5 oder besser ist,
  • promotionsvorbereitende Studien im Rahmen eines Studiengangs durchgeführt werden,
  • innerhalb eines Jahres festgestellt wird, dass die Kandidaten in den promotionsvorbereitenden Studien exzellente Leistungen erbringen.

Die Regeln zur Feststellung der Exzellenz im Master-Studiengang sind studiengangspezifisch und stehen im Anhang der Promotionsordnung:

Master-Studiengang Biochemie:

  • Bestehen der drei Pflichtmodule des Masterstudiengangs Biochemie (45 CP) mit einer Gesamt-Durchschnittsnote von 1.5 oder besser.

Master-Studiengang Biologie:

  • Absolvieren von 2 B-Modulen (je 14 CP) in verschiedenen Instituten;
  • Absolvieren von Projektpraktika (je 6-wöchig, je 7 CP) bei verschiedenen Betreuern;
  • Halten eines wissenschaftlichen Vortrags vor der Master-Auswahlkommission;
  • Gesamt-Durchschnittsnote: 1.5 oder besser.

Master-Studiengang Chemie:

  • Erwerb von mindestens 42 CP aus dem Modulangebot des Studiengangs M.Sc. Chemie mit einer Gesamt-Durchschnittsnote von 1.5 oder besser. Diese Studienleistungen sollten in den Pflichtmodulen des Studiengangs M.Sc. Chemie erbracht werden.
  • Alternativ besteht die Möglichkeit, die Pflichtmodule aus dem Bereich der geplanten Promotionsarbeit (Anorganische Chemie / Strukturchemie / Bioanorganische Chemie oder Organische Chemie / Makromolekulare Chemie / BioorganischeChemie / Biochemie oder Physikalische Chemie / Theoretische Chemie / Biophysikalische Chemie) durch Wahlpflichtmodule zu ersetzen.

Master-Studiengang Informatik:

  • Erwerb von mindestens 30 CP im Schwerpunktbereich und mindestens 30 CP im Wahlpflichtbereich durch Module für den Masterstudiengang Informatik. Beide Bereiche müssen mit einer Durchschnittsnote von 1,5 oder besser bewertet sein.

Master-Studiengang Mathematik:

  • Erwerb von mindestens 36 CP aus dem Modulangebot des Master-Studiengangs Mathematik mit einer Durchschnittsnote von 1.5 oder besser.
  • Dabei müssen jeweils mindestens 9 CP aus dem Bereich der Reinen bzw. Angewandten Mathematik erworben werden.

Master-Studiengang Physik:

  • Es müssen mindestens 60 Leistungspunkte vorliegen, davon mindestens 48 LP benotet mit einem Durchschnitt von 1.5 oder besser. Als gleichwertig anerkannte Veranstaltungen anderer Universitäten werden angerechnet. Den Fast-Track Promovenden wird empfohlen, während der Promotion Veranstaltungen des Fachs Physik im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten zu belegen.
  • Die Kandidatin/der Kandidat stellt einen formlosen Antrag auf Prüfung an den Vorsitzenden der Prüfungskommission des entsprechen den M. Sc. Studiengangs (Physik oder Medizinische Physik).
  • Dieser benennt eine Prüfungskommission, die aus dem Vorsitzenden des M.Sc. Prüfungsausschusses (oder dessen Stellvertreter) sowie je einem Professor/einer Professorin der experimentellen und der theoretischen Physik angehören.
  • Die Prüfung besteht aus einem 45-minütigen öffentlichen Vortrag der Kandidatin/des Kandidaten, dessen Thema von der Kommission per Mehrheitsentscheid festgelegt wird und der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens drei Wochen vor der Prüfung mitgeteilt wird. Dem Vortrag schließt sich eine mindestens 15-minütige Fragerunde durch die Mitglieder der Prüfungskommission an.
  • Im direkten Anschluss daran berät sich die Kommission nichtöffentlich und teilt der Kandidatin/dem Kandidaten das Prüfungsergebnis mit.
  • Das Thema des Vortrages, die Fragen und das Prüfungsergebnis werden protokolliert und der Kandidatin/dem Kandidaten sowie dem Dekanat mitgeteilt.
  • Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.

In allen anderen Fächern der Fakultät ist eine Promotion für Absolventen eines Bachelor-Studiengangs ("Fast-Track-Promotion") ausgeschlossen.

Verantwortlichkeit: