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Aufgaben der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten

Grundsätzlich haben die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät die Belange der Frauen wahrzunehmen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind. Sie wirken auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte aller Geschlechter bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule hin, insbesondere bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung und bei der leistungsorientierten Mittelvergabe.

Sie können hierzu an den Sitzungen von Senat und Rektorat, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen. In den Berufungskommissionen sind Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Mitglieder mit beratender Stimme.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten sind in der Grundordnung der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf niedergeschrieben. Zudem sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen im Hochschulgesetz (HG) sowie im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) festgelegt.

Verantwortlichkeit: