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Zulassungsfreie Mastergänge mit Eignungsfeststellung

Für die folgenden Masterstudiengänge ist eine Eignungsfeststellung nötig:

Für sie kann über das Masterbewerbungsportal bis zum 15. September die Zulassung zur Eignungsfeststellung beantragt werden, mit Ausnahme des Masters Biologie, für den die Frist bis zum 15.07.2022 gilt.

Verantwortlichkeit: