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Gutachten

Nach Abgabe aller geforderten Unterlagen werden die Berichterstatter aufgefordert, in längstens drei Monaten ein Gutachten vorzulegen.

Prüfungstermin vereinbaren

Sobald die Gutachten vorliegen, werden Sie darüber informiert.

Bei der Abgabe Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Terminbogen, auf dem Sie nach Absprache mit Ihren Berichterstattern und dem Promotionsbüro einen Termin für Ihre mündliche Promotionsprüfung eintragen.
Bitte tragen Sie auf dem Terminbogen auch den Hörsaal oder den Seminarraum ein, in dem Ihre Promotionsprüfung stattfindet (Gebäude Nr./Raum Nr.). 

Zusätzlich erhalten Sie eine Prüferliste. Ihre Betreuerin / Ihr Betreuer schlägt der Dekanin bzw. dem Dekan drei weitere Prüfer / Prüferinnen (zusätzlich zu den Gutachtern) vor. Den Terminbogen und die Prüferliste erbitten wir bis spätestens 3,5 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin zurück. Dieser Zeitraum wird für administrative Zwecke sowie für die Auslage- und Widerspruchsfrist benötigt (wird durch Dekanat festgelegt)

Prüfungstermin – Ankündigung zur Prüfung

Über den festgelegten Prüfungstermin werden Sie, alle Hochschullehrer/-innen des jeweiligen Faches und alle Berichterstatter/-innen schriftlich mittels der Ankündigung zur Prüfung informiert. Die Ankündigung enthält auch die Information über die Auslagefrist, in der die Dissertation eingesehen werden kann (während der Vorlesungszeit: 12 Kalendertage, außerhalb der Vorlesungzeit: 18 Kalendertage). Ihre Promotionsprüfung wird im Kalender der Webseiten der Fakultät angekündigt.