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FAQ

FAQ - Frequently Asked Questions

Hier haben wir für Sie eine Liste der häufig gestellten Fragen zum Promotionsverfahren zusammengestellt, um Ihnen schnelle Antworten zu geben:

Wer wird zur Promotion an der Math.-Nat.-Fak. zugelassen?

Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer einen Hochschulabschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium (Master, Diplom oder Staatsexamen) aus den Fächern Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Pharmazie, Physik oder Psychologie nachweist.

Muss ich vor der Promotion an der HHU eingeschrieben sein?

Nein.

Muss ich während der Promotion an der HHU eingeschrieben sein?

Ja. Bitte beachten Sie, dass Sie während der gesamten Zeit Ihres Promotionsvorhabens eingeschrieben sein müssen.

Kann ich als FH-Absolvent zur Promotionsprüfung zugelassen werden?

Ja. Wenn Sie über einen Masterabschluss in einem der Fächer Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Pharmazie, Physik oder Psychologie verfügen, dann werden Sie genauso behandelt wie ein Universitätsabsolvent. Wenn Sie über einen anderen Abschluss verfügen, dann wird ein Formular zum Anerkennungsverfahren benötigt, das von der Betreuerin/dem Betreuer ausgefüllt und unterschrieben wird. Nach einer Überprüfung der Studienleistungen müssen ggf. angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach nachgewiesen werden.

Wie kann ich als ausländische/r Student/in an der HHU promovieren?

Zunächst müssen Sie eine hauptamtliche Professorin/einen hauptamtlichen Professor der Fakultät finden, der Ihre Promotion betreut. Dabei können wir Ihnen leider nicht helfen. Anschließend wird in einem Anerkennungsverfahren Ihre Studienleistungen überprüft. Nach dieser Überprüfung müssen ggf. angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach durchgeführt werden.

Brauche ich eine schriftliche Zulassung vom Dekanat der Mat.-Nat.-Fak. um mich im Studierendensekretariat als Promotionsstudent/-hörer einzuschreiben?

Ja, weitere Details zum Ablauf entnehmen Sie bitte dem Leitfaden.

Bin ich als Doktorand an eine Einschreibefrist gebunden?

Nein, als Doktorand können Sie sich "immer" einschreiben.

Wie lange dauert es, bis ich ein Semesterticket vom Studierendensekretariat erhalte?

Je nachdem, wie hoch der Arbeitsaufwand der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters ist, kann dies bis zu 14 Tage dauern. Bitte bereiten Sie sich auf den Besuch dort vor und nehmen Sie alle notwendigen Unterlagen mit.
Die Einschreibeformulare des SSC finden Sie hier.

Benötige ich einen Mentor?

Ja.

Ist der Mentor auch der Zweitgutachter?

Üblicherweise ist dies der Fall, formal können diese aber auch zwei verschiedene Personen sein.

Darf der Mentor auch aus einer anderen Uni/dem Ausland kommen?

Ja. Dafür kann der Dekan eine Ausnahme erteilen. Dies geht nur dann, wenn die Betreuerin bzw. der Betreuer hauptamtliche Professorin oder hauptamtlicher Professor der Fakultät ist.

Was ist eine Fast-Track-Promotion?

Es besteht die Möglichkeit bereits im Rahmen eines Master-Studiengangs zur Promotion zugelassen zu werden, wenn die Kandidatin/der Kandidat bereits exzellente Leistungen vorweisen kann (Note 1,5 oder besser). Die studiengangspezifischen Regeln zur Feststellung der Exzellenz im Master-Studiengang entnehmen Sie bitte Anhang 1 der Promotionsordnung.

Was ist eine MD/PhD-Promotion?

Exzellente Studierende der Medizin haben nach ihrem Abschluss die Möglichkeit, in der Math.-Nat.-Fakultät im Rahmen des MD/PhD-Programms den Grad Dr. rer. nat. zu erwerben. Die genauen Regeln und Bestimmungen zum Ablauf des Programms finden Sie hier.

Was ist eine binationale Promotion?

Eine Promotion, bei der Sie an der HHU und an einer Partneruniversität der HHU gleichzeitig promovieren.

Welche Unterlagen muss ich bei meinem Promotionsgesuch einreichen?

Eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier

Mein Erstbetreuer oder Mentor ist nicht Mitglied der Mathematisch Naturwissenschaftlichen Fakultät. Was muss ich beachten?

Sie müssen nach §3 (2) bzw. §3 (4) der PO das Dokument für die Ausnahmegenehmigung
(Version Erstgutachter, Version Mentor) ausfüllen und im Zuge der 1. Anmeldung (Anmeldung des Promotionsvorhabens) mit den dafür vorgesehenen Uploadfeldern hochladen.

Zu welchen Zeiten kann ich die Unterlagen einreichen?

Die Sprechzeiten finden Sie auf der Promotionsstartseite.

Kann ich die Unterlagen auch auf dem Postweg einreichen?

Das ist leider nicht möglich, weil Sie bei Abgabe der Unterlagen Ihren Personalausweis vorlegen müssen.

Müssen die Unterlagen beglaubigt sein?

Nein, bei Vorlage von Original und Kopie ist dies nicht nötig. Auf Wunsch können wir Ihre Zeugnisse im Dekanat beglaubigen.

Benötige ich für das Promotionsverfahren ein Führungszeugnis?

Seit der Änderung der Promotionsordnung vom 03.03.2016 wird kein Führungszeugnis mehr benötigt.

Wie viele Exemplare der Dissertation muss ich einreichen?

Zum einen reichen Sie bitte  ein gebundenes Exemplar und eine elektronische Version Ihrer Dissertation bei der ULB ein. Hierüber erhalten Sie eine Quittung, die dem Dekanat zu übergeben ist. Zum anderen reichen Sie bitte je ein gebundenes Exemplar bei der Betreuerin bzw. dem Betreuer und der Mentorin bzw. dem Mentor ein. Hierüber benötigen Sie jeweils eine formlose Bestätigung, die ebenfalls dem Dekanat zu übergeben ist. 
Sollten Sie auf die Note "summa cum laude" promoviert werden, so reichen Sie bitte ein weiteres Exemplar für den externen Gutachter ein.
Zusätzlich reichen Sie bitte im Dekanat ein weiteres gebundenes Exemplar ein. Dieses erhalten Sie nach Ihrer Prüfung zurück.  

In welcher Form muss ich meine Dissertation einreichen?

Bitte reichen Sie Ihre Dissertation in gebundener Form (keine Spiralbindung!) und auf einem digitalen Datenträger (CD) ein.

Wann bekomme ich den Terminbogen und die Prüferliste?

Diese Formulare erhalten Sie nachdem Sie Ihre kompletten Unterlagen im Dekanat abgegeben haben.

Was mache ich, wenn mir die Geburtsurkunde im Moment nicht vorliegt?

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Geburtsurkunde so bald wie möglich nachgereicht wird.

In welcher Form wird die Zusammenfassung der Dissertation eingereicht?

Bitte reichen Sie eine einseitige "lose" (DIN A4) Kurzfassung Ihrer Dissertation bei der Abgabe im Dekanat in Papierform ein.

Welche Angaben muss ich auf der zweiten Seite meiner Dissertation machen?

Bitte gestalten Sie die zweite Seite Ihrer Dissertation entsprechend Anhang 3 zur Promotionsordnung. Der Eintrag "Tag der mündlichen Prüfung" kann bei der Abgabe der Dissertation noch offen gelassen und später ergänzt werden.

Wozu dient der Berichterstatterzettel?

Der Berichterstatterzettel ist das wichtigste Formular und enthält die Namen der Berichterstatter und Angaben zur Fachzuordnung. Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt und von Ihrem Betreuer unterschrieben mit, wenn Sie Ihre Unterlagen im Dekanat einreichen.

Muss der Terminbogen unterschrieben werden?

Nein, der Terminbogen  muss seit November 2020 nicht mehr von den Berichterstattern und dem Doktoranden/der Doktorandin unterschrieben werden.

Wen muss ich auf der Prüferliste eintragen?

Neben den Berichterstattern werden auf der Prüferliste drei zusätzliche Prüfer vorgeschlagen, unter denen möglichst zwei aus dem Promotionsfach sein sollten.

Wozu dienen der Revisionsschein und die Bescheinigung über Pflichtexemplare?

Der Revisionsschein wird von den Berichterstattern zurück an das Dekanat geschickt, nachdem diese Einsicht in die Originalfassung der Dissertation erhalten haben und keine Korrekturwünsche mehr bestehen. Die Bescheinigung über den Erhalt der Pflichtexemplare wird von den Berichterstattern unterschrieben, sobald diese die Pflichtexemplare Ihrer Dissertation nach der mündlichen Prüfung erhalten haben. Sobald der Revisionsschein und die Bescheinigung über Pflichtexemplare im Dekanat eingegangen sind, kann Ihre Arbeit veröffentlicht werden. Beide Formulare finden Sie hier.

Wann und wie erhalte ich die Druckerlaubnis?

Die Druckerlaubnis erhalten sie, nachdem beide Revisionsscheine im Promotionsbüro vorliegen und wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse zugesandt.

Was ist zu beachten, wenn meine Dissertation im Zusammenhang mit einer Patentanmeldung steht?

Um das Patentanerkennungsverfahren nicht zu gefährden haben Sie in diesem Fall die Möglichkeit durch einen Sperrvermerk die Veröffentlichung Ihrer Dissertation aufzuschieben.

Ich bin Doktorand/in aus der Med. Fakultät. Wer sind meine Erst- und Zweitgutachter?

Erstgutachter ist immer der Doktorvater/die Doktormutter, der Ihnen das Thema gegeben hat. Als Zweitgutachter kommen nur hauptamtliche Professoren aus der Math.-Nat.-Fak. in Frage (keine Apl. Professoren oder Privatdozenten).

Wann muss der Mitbetreuer/Mentor aus der Math.-Nat.-Fak. festgelegt werden?

Zu Beginn Ihrer Promotion (am ersten Tag Ihrer Dissertationsarbeit) sollte Ihr Mitbetreuer/Mentor feststehen. In der Regel hilft Ihnen der Doktorvater/die Doktormutter bei der Suche.

Muss der Mitbetreuer/Mentor ein Formular ausfüllen?

Ja, er muss eine Mitbetreuerzusage ausfüllen

Wo finde ich Informationen zu Ausbildungsangeboten der iGRAD?

Informationen zu den Zielen, Angeboten und Ansprechpartnern der iGRAD finden Sie hier.

Muss ich ein GSP Seminar besuchen?

Ja, es handelt sich um ein Pflichtseminar, welches in dem 1. oder 2. Semester Ihrer Promotionszeit besucht werden muss. Es gibt keine Ausnahmegenehmigungen dieses Seminar nicht zu besuchen. Eine Beschreibung des Seminars und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Wie lange dauert die Promotionsprüfung und was wird geprüft?

Die Prüfung setzt sich nach der aktuellen PO aus zwei Teilen zusammen: Vortrag über das Dissertationsthema (max. 30 Minuten) und Fragen zum Vortrag (min. 30 Minuten).

Von wem werde ich geprüft?

Die Prüfungskommission setzt sich in der Regel zusammen aus den beiden Berichterstattern, der/dem Vorsitzenden und drei weiteren Prüfern.

Was passiert, wenn ich vor der Prüfung krank werde?

Sie müssen ein ärztliches Attest vorweisen, damit die Prüfung abgesagt und ein neuer Prüfungstermin festgelegt werden kann.

Was passiert, wenn ein Prüfer kurzfristig erkrankt?

In diesem Fall muss der Betreuer nach einem Ersatz für den Prüfer suchen.

Was passiert, wenn einer der Berichterstatter nicht zur Prüfung erscheint?

In diesem Fall entscheidet die Dekanin/der Dekan, ob die Prüfung stattfindet. In der Regel wird diese dann verschoben.

Wer darf an einer öffentlichen Prüfung teilnehmen?

Wenn Sie sich für eine öffentliche Prüfung entscheiden, findet diese in der Regel in einem Hörsaal oder einem Seminarraum statt und jeder, der möchte, darf als Zuschauer/in daran teilnehmen (Eltern, Freunde, Kollegen etc.).

Welche Präsentationsmöglichkeiten gibt es im Hörsaal/Seminarraum?

Bitte kümmern Sie sich zeitnah und eigenverantwortlich um Ihre Technik und informieren Sie sich, was in dem Hörsaal/Seminarraum zur Verfügung steht.

Was muss ich zur Prüfung mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren eigenen Laptop mit dem benötigten Zubehör (z.B. Maus, Stromkabel, Fernsteuerung, Laser-Pointer, Verbindungskabel, ggf. Beamer) zu Ihrer Prüfung mit.

Wie viele Folien darf ich bei einem PowerPoint Vortrag verwenden?

Da gibt es keine Vorschriften, aber bitte beachten Sie, dass Sie für den Inhalt des mündlichen Vortrags benotet werden und nicht für "Mausklicken".

Mit welchen Worten beginne ich meinen Vortrag?

Zu Beginn der Prüfung begrüßen Sie die Prüfungskommission z. B. mit "Sehr geehrte/r Vorsitzende/r", "Sehr geehrte Prüfungskommission" oder "Sehr geehrte Damen und Herren".

Darf ich den Vortrag auch in englischer Sprache halten?

Ja, der Vortrag kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache gehalten werden.

Was passiert nach der Promotionsprüfung?

Sie warten vor dem Hörsaal/Seminarraum, während die Prüfungskommission berät und über Ihre Note entscheidet. Anschließend werden Sie noch einmal in den Hörsaal/Seminarraum gebeten, wo der Vorsitzende Ihnen Ihre Gesamtnote mitteilt und die Benotung begründet.

Wie wird die Gesamtnote festgelegt?

Die Gesamtnote setzt sich zusammen aus der Note für die Dissertation und der Note für die mündliche Prüfung. Bei schwierigen Leistungsbeurteilungen (z.B. mündlich 2, schriftlich 1) gibt es keine feste Regel in der Promotionsordnung, sondern der Prüfungsausschuss entscheidet in seinem solchen Fall individuell.

Bekomme ich eine Bescheinigung, wenn ich die Prüfung bestanden habe?

Ja, Sie erhalten im Anschluss eine Bescheinigung vom Vorsitzenden der Prüfungskommission, mit welcher Gesamtnote Sie die Prüfung bestanden haben.

Erhalte ich Einsicht in die Gutachten zu meiner Dissertation?

Ja, nach der aktuellen PO können Sie diese während der Auslagefrist einsehen.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Falls Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen. Die Wiederholung hat frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der nicht bestanden Prüfung zu erfolgen.

Was muss ich nach der bestandenen Prüfung noch machen?

Um Ihre Promotionsurkunde zu erhalten, müssen Sie nach der Prüfung Ihre Dissertation auf dem Dokumentenserver der ULB veröffentlichen. Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie hier. Die Veröffentlichung muss innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung erfolgen.

Welches Datum muss ich bei der elektronischen Anmeldung in der ULB angeben?

Geben Sie als Datum der Anmeldung zum Promotionsverfahren das Datum ein, an dem Sie sich elektronisch angemeldet haben.

Kann meine Veröffentlichungsfrist verlängert werden?

Ja, allerdings können nur Sie als Doktorand/in persönlich in Absprache mit Ihrem Betreuer einen begründeten Antrag auf Verlängerung an das Promotionsbüro stellen.

Muss ich die Korrekturvorschläge meines Betreuers nach der Prüfung in der Dissertation vornehmen?

Ja, redaktionelle Änderungen müssen vorgenommen werden, erst dann bekommen Sie den Revisionsschein.

Ab wann darf ich den Doktortitel führen?

Nach bestandener Prüfung dürfen Sie sich mit "Herr Dr."/"Frau Dr." anreden lassen. Offiziell darf der Titel aber erst nach dem Erhalt der Promotionsurkunde geführt werden (z.B. auf dem Klingelschild, beim Melden am Telefon oder beim Unterschreiben). Die Promotionsurkunde erhalten Sie nachdem Sie Ihre Arbeit veröffentlicht haben im Rahmen der Promotionsfeier (i. d. Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit).

Was ist die Promotionsfeier?

Das ist Ihre letzte akademische Feier, bei der Ihnen im festlichen Rahmen die Promotionsurkunde überreicht wird. Eine Fotogalerie mit Bildern der letzten Promotionsfeier finden sie in der Fotodatenbank.

Wen darf ich alles zur Feier mitbringen?

Sie können alle Personen mitbringen, die Ihnen wichtig sind (Verwandte, Freunde, Arbeitskollegen...).

Wie bekomme ich die Urkunde, wenn ich nicht an der Promotionsfeier teilnehmen kann?

Da die Urkunde ein gesiegeltes Dokument ist, kann diese nicht verschickt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Abholtermin oder bevollmächtigen Sie eine Person, die die Urkunde für Sie im Dekanat abholen kann.

Verantwortlichkeit: