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Exzellenzcluster CEPLAS
HHU-Pflanzenforschende begrüßen EU-Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikrechts

Am 5. Juli legte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vor, mit dem das Gentechnikrecht novelliert werden soll. Pflanzenforschende des Exzellenzclusters CEPLAS an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) begrüßen die darin gemachten Vorschläge ausdrücklich, wie sie in einer öffentlichen Stellungnahme bekannt geben.

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Neue genomische Techniken (NGT) können dazu beitragen, die Landwirtschaft nachhaltiger zu machen und Pestizidverbrauch zu reduzieren. (Foto: CEPLAS)

In der Stellungnahme heißt es: „Wir begrüßen diesen Vorschlag ausdrücklich, da mit dieser Regelung die Etablierung einer nachhaltigen Landwirtschaft und die Reduktion des Pestizidverbrauchs in der EU massiv erleichtert wird.“

Mit dem Gesetzentwurf werden Sorten, die mit Hilfe bestimmter ‚Neuer Genomischer Techniken‘ (kurz NGT) gezüchtet wurden, so behandelt wie Sorten, die durch natürliche Mutationen oder konventionelle Züchtungsmethoden hätten entstehen können. Bei diesen ‚Kategorie 1 NGT-Pflanzen‘ dürfen keine Gene anderer Arten in das Erbgut der Pflanzen eingeführt werden. Diese Sorten unterliegen dann nicht mehr den Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen (GVO), wie es bisher der Fall war.

Die Forschenden des Exzellenzclusters CEPLAS (Cluster of Excellence on Plant Science) betonen, dass die nun von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen den Bewertungen deutscher und europäischer wissenschaftlicher Organisationen entsprechen. In der Stellungnahme schreiben die Autorinnen und Autoren: „Welche Risiken und Vorteile von den mit NGT gezüchteten Sorten ausgehen können, hängt schließlich nicht von der Züchtungsmethode, sondern von ihren letztendlichen Eigenschaften ab.“  

Die NGT-Pflanzen können, so die Autoren, eine nachhaltige Landwirtschaft fördern und damit zur Umsetzung mehrerer UN-Nachhaltigkeitsziele beitragen. Insbesondere ist hier die Beendigung des Hungers und der Bekämpfung des Klimawandels zu nennen.

Mitunterzeichner Prof. Dr. Andreas Weber, Leiter des HHU-Instituts für Biochemie der Pflanzen, weist auch darauf hin, dass für die NGT-Pflanzen die gleichen Sicherheitsstandards gelten werden wie für konventionell gezüchtete Sorten: „Sie müssen den gleichen Zulassungsprozess beim Bundessortenamt durchlaufen und kommen erst nach etwa zwei bis drei Jahren auf den Markt, wenn die Überprüfung erfolgreich war.“

Weitere Informationen und Originaltext der Stellungnahme: CEPLAS-Webseiten

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Kategorie/n: Schlagzeilen, Pressemeldungen, Math.-Nat.-Fak.-Aktuell
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