Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern nachweist, für das ein anderer Grad als "Bachelor" verliehen wird .
Weitere Informationen über einschlägige Abschlüsse und ggf. notwendige Annerkennungsverfahren finden Sie hier: